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Aktuelles Details

09.03.2023

Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit wieder Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Die Gemeinde Kirchensittenbach sucht zu diesem Zweck eine Person, die als Volksvertreter an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnimmt. Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2023. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchensittenbach wählt aus den Bewerbungen eine Person aus und schlägt sie vor. Vom Landesgericht werden doppelt so viele Vorschläge erbeten, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss die Haupt- und Ersatzschöffen gewählt. Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, können davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Kirchensittenbach wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Bekanntmachung Aufforderung zur Bewerbung für die Schöffen-Vorschlagsliste

Auszug aus der Schöffenbekanntmachung

Bewerbung Schöffenvorschlagsliste

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