30.01.2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.
Alle Wahlberechtigten, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchensittenbach aufgenommen und sollten bis spätestens 02.02.2025 einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten.
Wenn Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, sollten Sie unverzüglich in der Gemeindeverwaltung nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sofern lediglich die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt werden konnte, können Sie trotzdem wählen gehen.
Briefwahlunterlagen
Sie können die Briefwahlunterlagen online, schriftlich (z.B. über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe) oder auch persönlich in der Gemeindeverwaltung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen selbst können zugesandt oder im Rathaus abgeholt werden.