Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Ergebnisse zu den Wahlen in der Gemeinde Kirchensittenbach.
Am 8. März 2026 finden die Kommunalwahlen statt. In der Gemeinde Kirchensittenbach finden dabei folgende Wahlen statt:
• Die Bürgermeisterwahl
• Die Gemeinderatswahl
• Die Landratswahl
• Die Kreistagswahl
Hier finden Sie alle dafür wichtigen Informationen:
Die Bekanntmachungen der Gemeinde Kirchensittenbach haben wir als PDF-Dateien zum herunterladen für Sie bereit gestellt:
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungslisten
Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Bekanntmachungen des Landkreises Nürnberger Land finden Sie unter folgendem Link:
https://www.nuernberger-land.de/landkreis/wahlen/kommunalwahl
Bei der Kommunalwahl ist die Gemeinde Kirchensittenbach in 2 Stimmbezirke und 2 Briefwahllokale aufgeteilt. Die Wahllokale und Briefwahlbezirke befinden sich in der Grundschule Kirchensittenbach, Mühlwiese 1, 91241 Kirchensittenbach:
Stimmbezirk 0001 Aula
Stimmbezirk 0002 Sporthalle
Briefwahlbezirk 1 0011
Briefwahlbezirk 2 0012
Die Briefwahlunterlagen können ab 11.02.2026 ganz bequem online unter nachfolgenden Link beantragt werden:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/kirchensittenbach/bsp_ewo_briefwahl/#/ beantragt werden.
Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich (z.B. über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe) oder bei persönlicher Vorsprache im Rathaus (Bürgerbüro) beantragt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die richtige Beschriftung der Hausbriefkästen ist ein entscheidender Faktor für die Zustellung der Briefwahlunterlagen.
Die Deutsche Post empfiehlt spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin (Mittwoch 04.03.2026) den Einwurf des Wahlbriefs in einen Briefkasten oder die Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post.
Alle Wahlberechtigten, die diese Voraussetzungen am 25. Januar 2026 erfüllen, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirchensittenbach aufgenommen. Allen Wahlberechtigten wird als Information, dass sie wahlberechtigt sind, voraussichtlich zwischen dem 11. Februar 2026 und 15. Februar 2026 ein Wahlbenachrichtigungsbrief zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden wieder durch Boten ausgetragen. Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig die Beschriftung Ihres Briefkastens, damit die Briefe auch zugestellt werden können.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag
• das 18. Lebensjahr (=Geburtsdatum 08.03.2008 und älter) vollendet haben,
• die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines weiteren Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) besitzen und
• seit mindestens 8. Januar 2026 im Landkreis Nürnberger Land (für die Landrats- / Kreistagswahl) bzw. in der Gemeinde Kirchensittenbach (für alle Wahlen) ununterbrochen gemeldet waren.
Bei der Gemeinderats- sowie Kreistagswahl am 8. März 2026 stehen den Wählerinnen und Wählern mehrere Stimmen (bei der Gemeinderatswahl 14 und bei der Kreistagswahl 70) zur Verfügung, die auch noch ganz individuell verteilt werden können. Auf dem nachfolgend verlinkten Probestimmzettel können Sie Ihre Stimmvergabe testen:
Unter dem nachfolgenden Link können Sie das (vorläufige) Wahlergebnis der Kommunalwahlen in der Gemeinde Kirchensittenbach am 15.03.2020 einsehen:
https://okvote.osrz-akdb.de/OK.VOTE_MF/Wahl-2020-03-15/09574135/html5/index.html
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Wahl des Gemeinderates steht nur alle 6 Jahre an. Die Besonderheit bei den Gemeinderatswahlen ist das Kumulieren und Panaschieren, d.h. man kann einem Bewerber mehr als eine Stimme geben. Man muss nicht eine Partei, sondern kann Bewerber von mehreren Listen wählen.
Insgesamt haben Sie 28 Stimmen. Mit dem folgenden Link können Sie üben und ausprobieren, wie Sie die Stimmen am 15.03.2020 verteilen können, ohne dass der Stimmzettel ungültig wird. Probieren Sie es aus!