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Bauen & Wohnen

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über Bebauungspläne und Ortsabrundungs- und Einbeziehungssatzungen der Gemeinde Kirchensittenbach. Ferner werden Sie über aktuelle Projekte und Verfahren in der Bauleitplanung informiert.

Baugebiet 'Haid' in Aspertshofen

Baugebiet 'Haid' in Aspertshofen
Baugebiet 'Haid' in Aspertshofen

Das Baugebiet liegt im nordöstlichen Bereich von Aspertshofen an der Gemeindeverbindungsstraße nach Stöppach. Die markierten Parzellen sind bereits verkauft. Die verfügbaren Parzellen haben eine Größe von 517 bis 637 m² und sind sofort bebaubar. Der Grundstückspreis beträgt 280 €/m² incl. Erschließungskosten und Herstellungsbeiträgen. Die Grundstücke verfügen über einen Glasfaseranschluss, die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem. Die baurechtlichen Vorgaben richten sich nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Haid“ (siehe Link unten).

Ansprechpartner: Geschäftsleiter Andreas Funk
Telefon: +49 (0) 9151 / 8640-12

Grundstücksgrößen:

  • 443/3 637 m²
  • 443/6 564 m²
  • 443/8 604 m²
  • 443/9 517 m²
  • Die markierten Grundstücke sind bereits verkauft.
  • Die Parzelle 443 ist nicht bebaubar.

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Haid“

Begründung zum Bebauungsplan "Haid"

Vorläufiger Parzellenplan

Geruchsimmissionsgutachten vom 24.01.2022

Schallimmissionsgutachten vom 25.03.2022

Ergänzungen zum Schallimmissionsgutachten vom 20.06.2022

Einbeziehungssatzung Hohenstein

Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf

Solarpark auf der Haid

Solarpark auf der Haid

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich „Solarpark auf der Haid“; Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchensittenbach hat in seiner Sitzung vom 10.07.2023 die Entwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ sowie der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Bereich „Solarpark auf der Haid“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurnummern Fl.Nrn. 1679, 1680, 1684, 1692 und 1697, jeweils Gemarkung Algersdorf. Er befindet sich östlich von Morsbrunn auf der Hochfläche „Auf der Haide“ oberhalb des Moosbachtals.

Die Entwürfe liegen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023

im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach (Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach, EG Zimmer 2) während der Öffnungszeiten (Mo-Fr: 07:30-12:00 Uhr; Mo: 13:00-17:00 Uhr; Do: 13:00-18:00 Uhr) aus. Die Entwürfe mit Begründung sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.kirchensittenbach.de/wirtschaft-wohnen/bauen-wohnen/ veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Weitere Informationen können Sie den nachfolgend verlinkten Dokumenten entnehmen:

Kirchensittenbach, 10.08.2023
Gemeinde Kirchensittenbach

Klaus Albrecht
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
Entwurf Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich „Solarpark auf der Haid“ (Planblatt) 
Entwurf Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich „Solarpark auf der Haid“ (Begründung)
Entwurf Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ (Planblatt)

Entwurf Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ (Begründung)

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Datenschutz-Informationspflichten

Zusammenfassung Bebauungspläne der Gemeinde Kirchensittenbach

Kirchensittenbach - Mühlgasse und Mühlgasse II

Kirchensittenbach - Mühlgasse und Mühlgasse II
Kirchensittenbach - Mühlgasse und Mühlgasse II

Der Hauptort Kirchensittenbach wurde 2017 um ein kleineres Baugebiet nordöstlich der Rathausgasse erweitert und ermöglicht die Bebauung mit Einfamilienhäusern auf 15 Parzellen. Der Bebauungsplan "Mühlgasse" ist rechtskräftig und die Erschließung fertiggestellt.

"Bebauungsplan Mühlgasse Kirchensittenbach"

"Parzellierungsplan Mühlgasse"

Derzeit stehen keine freien Baugrundstücke im Baugebiet "Mühlgasse" zur Verfügung.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Funk unter Tel: 09151/8640-12. Anfragen gerne auch per E-Mail an info@kirchensittenbach.de.

In Ergänzung des Bebauungsplanes "Mühlgasse" um ein weiteres Grundstück erfolgt derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes "Mühlgasse II".

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Mühlgasse II" und die Begründung können hier eingesehen werden:

"Bebauungsplan Mühlgasse II"

"Begründung zum BP Mühlgasse II"

Einbeziehungssatzung - Aspertshofen Nordwest

Einbeziehungssatzung - Aspertshofen Nordwest

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchensittenbach hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Aspertshofen Nordwest" gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Der Gemeinderat hat den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Aspertshofen Nordwest" gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ferner wurde die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung - bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung - liegt in der Zeit vom 20.01.2020 bis einschließlich 20.02.2020 im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach zur allgemeinen Einsicht aus. Die amtliche Bekanntmachung, den Satzungsentwurf sowie die Begründung können Sie unter nachfolgenden Links downloaden:

Amtliche Bekanntmachung (Aufstellungsbeschluss, Auslegung)

Einbeziehungssatzung Aspertshofen Nordwest

Begründung