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Aktuelles Details

27.09.2024

Ankündigung SVLFG BG: Betriebsbesichtigung in der Gem. Kirchensittenbach

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informiert:

Gemeinsam Arbeitsunfälle verhindern
Harald Bammler, Mitarbeiter der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), ist ab Oktober 2024 im Gemeindegebiet Kirchensittenbach und allen Ortsteilen unterwegs, um gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Betriebsunternehmern mögliche sicherheitstechnische Schwachstellen auf deren landwirtschaftlichen Betrieben aufzudecken. Oberstes Ziel der Prävention ist es, Unfälle zu vermeiden noch bevor sie passieren können. Ein besonderes Augenmerk legt Harald Bammler auf sichere Betriebs- und Arbeitswege. Denn der Unfallschwerpunkt "Sturz und Fall" zieht sich wie ein roter Faden durch die Unfallstatistik. Auch die Waldarbeit zählt zu den unfallträchtigsten Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Harald Bammler gibt Tipps zur sicheren und unfallfreien Waldarbeit.
Der Mitarbeiter der SVLFG ist nach § 17 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) verpflichtet, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. Die versicherten Unternehmer – auch wenn es sich um Kleinstbetriebe handelt – haben nach § 19 SGB VII die Besichtigung zu ermöglichen.

Gravierende Mängel, die unverzüglich zu beseitigen sind
Immer wieder gibt es Kleinigkeiten, die können repariert werden, wenn die Zeit dafür günstig ist. Manche Mängel sind jedoch so schwerwiegend, dass sie sofort beseitigt werden müssen, denn von ihnen geht eine Gefährdung aus, die Leib und Leben bedroht. Dazu gehören zum Beispiel:

- Fehlende oder defekte Absturzsicherungen an Bodenöffnungen, Treppen,
Güllegrubenöffnungen, etc.
- Fehlendes Leiterzubehör wie etwa Leiterhaken, -spitzen und –stützen
sowie Sicherungen gegen das Auseinanderziehen der Leiter
- Fehlende oder defekte Aufstiege an Schleppern, Anhängern oder Maschinen
- Fehlende Zapf- und Gelenkschutzwellenvorrichtungen
- Fehlende und unvollständige Schutzvorrichtungen, etwa bei Kreissägen, Förderschnecken oder Wellen
- Rutsch und Stolperstellen auf Betriebswegen und Treppen
- Fehlende Persönliche Schutzausrüstung wie Helm, Gesichts-, Augen-, oder
Gehörschutz und Schnittschutzhosen für Waldarbeiten sowie Sicherheitsschuhe
- Fehlende Schutzmaßnahmen gegen ausschlagende Rinder
- Fehlende Torsicherungen

Ihre Sozialversicherung für Landwirtschaft
Forsten und Gartenbau

Geschäftstelle:
Dammwäldchen 4, 95444 Bayreuth
Tel. 0561 785-18136

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