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Rathaus Online

Auf dieser Seite erhalten Sie Zugriff auf wichtige Formulare sowie Informationen zu häufig gestellten Fragen und Dienstleistungen. Daneben können Sie das „Bürgerservice-Portal“ aufrufen, über welches eine Vielzahl an Dienstleistungen (mit Formularen) zur Verfügung stehen. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen somit bequem von Zuhause oder unterwegs erledigen.

Bürgerservice-Portal - Amtsgänge online erledigen

Bürgerservice-Portal - Amtsgänge online erledigen

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an Ihre örtliche Verwaltung zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie bitte unser Bürgerbüro - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hier geht es zum Bürgerservice-Portal

Bürgerservice-Portal - Formularcenter Webformulare

Bürgerservice-Portal - Formularcenter Webformulare

Über das Formularcenter können Sie einfach und schnell auf Webformulare zugreifen - von der Anmeldung der Eheschließung bis hin zur Hundean-/abmeldung uvm.

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Formularcenters haben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, kontaktieren Sie bitte unser Bürgerbüro - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hier geht es zum Formularcenter für Webformulare

PDF-Formulare & Merkblätter

Externe Formulare

Sonstige Informationen

Sonstige Informationen

Vereinsfeste und Kirchweihen - Gestattung nach § 12 GastG

Gestattung

Aus besonderem Anlass (z.B. Kirchweih, Ausstellungen, Sonnwendfeier, Glühweinabend, etc.) kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Da zur Prüfung im Zuge des Verwaltungsverfahrens verschiedene Stellen und Behörden beteiligt und angehört werden müssen, ist diese Gestattung mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde Kirchensittenbach zu beantragen. Ferner kann eine Gestattung auch über das Bürgerserviceportal  online beantragt werden.

Die Gestattung ist gem. § 12 GastG befristet und wird nur für das betreffende Ereignis erteilt.

Die Gebühren für die Erteilung einer Gestattung gem. § 12 GastG betragen ab 01.01.2023:
bei einer Dauer der Veranstaltung von bis zu zwei Tagen: 30,00 Euro
bei einer Dauer der Veranstaltung von drei bis vier Tagen: 60,00 Euro.

 Antrag auf Gestattung nach § 12 GastG

Die nachfolgenden Auflagen sind, soweit zutreffend, zu beachten und einzuhalten:

Trinkwasserversorgungsanlagen

Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln

Merkblatt für Feste

Jugendschutz Flyer "Frei ab 12"

Jugendschutz und Alkohol

 

Meldepflicht

Es wird darauf hingewiesen, dass sich Bürgerinnen und Bürger, die in die Gemeinde zuziehen, nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden haben.

Seit 1. November 2015 gilt das Bundesmeldegesetz. Damit gelten Regelungen, die von Bürgerinnen und Bürgern z.B. bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind. Die wesentlichen Regelungen des Bundesmeldegesetzes werden hier dargestellt:

Anmeldung und Abmeldung

Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Wer in das Ausland umzieht kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit den Bürgern Kontakt aufnehmen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung. Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Die Gemeinde Kirchensittenbach stellt das Formular hierfür online bereit und hält sie auch im Rathaus vorrätig.

Die Wohnungsgeberbestätigung kann hier heruntergeladen werden:

Download WG-Bestätigung


Auskünfte aus dem Melderegister

Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt haben. Diese Einwilligung muss gegenüber Privaten ausdrücklich erklärt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, bei der Meldebehörde eine Erklärung darüber abzugeben, dass die eigenen Daten zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels an Private herausgegeben werden dürfen. Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben.

Für weitere Auskünfte stehen unsere MitarbeiterInnen vom Einwohnermeldeamt gerne zur Verfügung (Tel: +49 (0) 9151 864010).


Personalausweise, Reisepässe, Kinderausweise

Bitte prüfen Sie rechtzeitig Ihre Ausweispapiere auf Gültigkeit. Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt etwa 2-3 Wochen, in den Sommermonaten bis zu 6 Wochen. Die Anträge für die Neuausstellung von Ausweispapieren werden vom Meldeamt ausgefüllt.

Neue Reisepässe sind mit einem integrierten Chip, in dem das Gesichtsbild und Fingerabdrücke gespeichert werden, versehen. Für die Beantragung der Reisepässe sind Passbilder notwendig, die biometrische Kriterien erfüllen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, dort liegen Mustertafeln aus.

"Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher"


Führungszeugnisse jetzt online im Internet beantragen

Das Bundesamt für Justiz teilt mit, das ab sofort alle Bürgerinnen und Bürger mit der Online-Funktion ihres Personalausweises Führungszeugnisse oder auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beantragen können.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de

Download Informations-Flyer