Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über Bebauungspläne und Ortsabrundungs- und Einbeziehungssatzungen der Gemeinde Kirchensittenbach. Ferner werden Sie über aktuelle Projekte und Verfahren in der Bauleitplanung informiert.
Einbeziehungssatzung Hohenstein; Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchensittenbach hat in seiner Sitzung vom 10.07.2023 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Hohenstein" gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der einbezogene Bereich umfasst die Fl.Nr. 792, Gemarkung Algersdorf. Er befindet sich am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Hohenstein.
Ziel der Planung ist die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich des Ortsteils Hohenstein zur Sicherung von Baumöglichkeiten für ortsansässige Nachgeborene.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.07.2023 außerdem den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Hohenstein" gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023
im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach (Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach, EG Zimmer 2) während der Öffnungszeiten (Mo-Fr: 07:30-12:00 Uhr; Mo: 13:00-17:00 Uhr; Do: 13:00-18:00 Uhr) aus. Der Entwurf mit Begründung ist auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.kirchensittenbach.de/wirtschaft-wohnen/bauen-wohnen/ veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Weitere Informationen können Sie den nachfolgend verlinkten Dokumenten entnehmen:
Kirchensittenbach, 10.08.2023
Gemeinde Kirchensittenbach
Klaus Albrecht
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Entwurf der Einbeziehungssatzung Hohenstein (Planblatt)
Entwurf der Einbeziehungssatzung Hohenstein (Begründung)
Datenschutz-Informationspflichten
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf“ mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes; Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Kirchensittenbach hat in der Sitzung vom 12.09.2022 beschlossen, den vorhaben-bezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf“ aufzustellen. Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweck-bestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“. Parallel dazu erfolgt die Änderung des Flächennutzungs¬planes der Gemeinde Kirchensittenbach.
Der Gemeinderat Kirchensittenbach hat in der Sitzung vom 07.08.2023 die zum Vorentwurf des vor-habenbezogenen Bebauungsplanes eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen.
In der Sitzung vom 07.08.2023 hat der Gemeinderat Kirchensittenbach den Entwurf des vorhabenbezo-genen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf“ mit Begründung und Umweltbericht, beides i. d. F. vom 07.08.2023, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, die förmliche Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Entsprechend dem vorgenannten Beschluss liegen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Planblatt) und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung jeweils in der Fassung vom 07.08.2023, in der Zeit von
Mittwoch 30.08.2023 bis einschließlich Mittwoch 04.10.2023
im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach (Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach, EG Zimmer 2) während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Mo. 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Do. 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur Einsicht aus. Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich unterrichtet. Hierbei können Anregungen und Bedenken in Textform oder mündlich zur Nieder¬schrift vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Weitere Informationen können Sie den unten verlinkten Dokumenten entnehmen.
Kirchensittenbach, 10.08.2023
Gemeinde Kirchensittenbach
Klaus Albrecht
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans
Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf“
Entwurf Änderung des Flächennutzungsplanes (Planblatt)
Entwurf Änderung des Flächennutzungsplanes (Begründung)
Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf“ (Planblatt)
Entwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf“ (Begründung)
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich „Solarpark auf der Haid“; Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchensittenbach hat in seiner Sitzung vom 10.07.2023 die Entwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ sowie der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Bereich „Solarpark auf der Haid“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurnummern Fl.Nrn. 1679, 1680, 1684, 1692 und 1697, jeweils Gemarkung Algersdorf. Er befindet sich östlich von Morsbrunn auf der Hochfläche „Auf der Haide“ oberhalb des Moosbachtals.
Die Entwürfe liegen einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023
im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach (Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach, EG Zimmer 2) während der Öffnungszeiten (Mo-Fr: 07:30-12:00 Uhr; Mo: 13:00-17:00 Uhr; Do: 13:00-18:00 Uhr) aus. Die Entwürfe mit Begründung sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.kirchensittenbach.de/wirtschaft-wohnen/bauen-wohnen/ veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Weitere Informationen können Sie den nachfolgend verlinkten Dokumenten entnehmen:
Kirchensittenbach, 10.08.2023
Gemeinde Kirchensittenbach
Klaus Albrecht
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
Entwurf Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich „Solarpark auf der Haid“ (Planblatt)
Entwurf Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich „Solarpark auf der Haid“ (Begründung)
Entwurf Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ (Planblatt)
Entwurf Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ (Begründung)
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Datenschutz-Informationspflichten
Im Gemeindeteil Aspertshofen wird derzeit das Baugebiet Haid mit neun Parzellen entwickelt. Das Baugebiet liegt im nordöstlichen Bereich von Aspertshofen an der Gemeindeverbindungsstraße nach Stöppach. Die Parzellen haben eine Größe von ca. 516 bis 814 m². Der Erschließungsträger ist die Firma KFB Baumanagement GmbH (Reuth), die Erschließungsarbeiten wurden Ende März 2023 begonnen und werden durch die Firma Alfred Arbogast Bauunternehmung GmbH & Co.KG (Amberg) bis voraussichtlich Anfang September 2023 abgeschlossen. Die Grundstücke verfügen über einen Glasfaseranschluss, die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem. Die baurechtlichen Vorgaben richten sich nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Haid“ (siehe Link unten).
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Haid“
Begründung zum Bebauungsplan "Haid"
Geruchsimmissionsgutachten vom 24.01.2022
Der Hauptort Kirchensittenbach wurde 2017 um ein kleineres Baugebiet nordöstlich der Rathausgasse erweitert und ermöglicht die Bebauung mit Einfamilienhäusern auf 15 Parzellen. Der Bebauungsplan "Mühlgasse" ist rechtskräftig und die Erschließung fertiggestellt.
"Bebauungsplan Mühlgasse Kirchensittenbach"
"Parzellierungsplan Mühlgasse"
Derzeit stehen keine freien Baugrundstücke im Baugebiet "Mühlgasse" zur Verfügung.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Funk unter Tel: 09151/8640-12. Anfragen gerne auch per E-Mail an info@kirchensittenbach.de.
In Ergänzung des Bebauungsplanes "Mühlgasse" um ein weiteres Grundstück erfolgt derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes "Mühlgasse II".
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Mühlgasse II" und die Begründung können hier eingesehen werden:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchensittenbach hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Aspertshofen Nordwest" gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Der Gemeinderat hat den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Aspertshofen Nordwest" gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ferner wurde die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung - bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung - liegt in der Zeit vom 20.01.2020 bis einschließlich 20.02.2020 im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach zur allgemeinen Einsicht aus. Die amtliche Bekanntmachung, den Satzungsentwurf sowie die Begründung können Sie unter nachfolgenden Links downloaden:
Amtliche Bekanntmachung (Aufstellungsbeschluss, Auslegung)