Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über Bebauungspläne und Ortsabrundungs- und Einbeziehungssatzungen der Gemeinde Kirchensittenbach. Ferner werden Sie über aktuelle Projekte und Verfahren in der Bauleitplanung informiert.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchensittenbach hat in seiner Sitzung vom 02.02.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan "Feuerwehrhaus Kirchensittenbach" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans (blau) umfasst Flächen bzw. Teilflächen (TF) folgender Flurstücke: 504 (TF), 505 (TF), 505/2 (TF), 506, 507, jeweils Gemarkung Kirchensittenbach.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (schwarz) umfasst Flächen bzw. Teilflächen (TF) folgender Flurstücke: 504, 505, 505/2, 506, 507, jeweils Gemarkung Kirchensittenbach.
Die Geltungsbereiche befinden sich am südlichen Ortsrand von Kirchensittenbach an der St2404.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos). Die externe Ausgleichsfläche wird zum Entwurf ergänzt.
Ziel der Planung ist es, den Bau des neuen Feuerwehrhauses im Süden von Kirchensittenbach zu ermöglichen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02.02.2026 außerdem die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Feuerwehrhaus Kirchensittenbach" und der Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Die Vorentwürfe sind einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
06.07.2026 bis einschließlich 06.08.2026
über die Homepage der Gemeinde unter der Rubrik „Wirtschaft & Wohnen“ → „Bauen & Wohnen“(direkter Link: https://www.kirchensittenbach.de/wirtschaft-wohnen/bauen-wohnen/) sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach (Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach) während der Dienststunden (Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich Montag und Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Mittwoch 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
Do. 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung der Gemeinde abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.
Bei Fragen zu den Planungen wenden Sie sich bitte an das Bauamt (Herr Funk, Tel. 09151/8640,12 / E-Mail: a.funk@kirchensittenbach.de
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Feuerwehrhaus Kirchensittenbach"
Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan - Begründung zum Vorentwurf vom 02.02.2026
Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
Das Baugebiet liegt im nordöstlichen Bereich von Aspertshofen an der Gemeindeverbindungsstraße nach Stöppach. Die verfügbaren Parzellen haben eine Größe von 517 oder 564 m² und sind sofort bebaubar. Der Grundstückspreis beträgt 280 €/m² incl. Erschließungskosten und Herstellungsbeiträgen. Die Grundstücke verfügen über einen Glasfaseranschluss, die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem. Die baurechtlichen Vorgaben richten sich nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Haid“ (siehe Link unten).
Ansprechpartner: Geschäftsleiter Andreas Funk
Telefon: +49 (0) 9151 / 8640-12
Grundstücksgrößen:
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Haid“
Begründung zum Bebauungsplan "Haid"
Geruchsimmissionsgutachten vom 24.01.2022
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchensittenbach hat in seiner Sitzung vom 02.12.2024 die 1. Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Solarpark auf der Haid" gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1. BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 1679, 1680, 1684, 1692 und 1697, jeweils Gemarkung Algersdorf. Er befindet sich östlich von Morsbrunn auf der Hochfläche „Auf der Haide“ oberhalb des Moosbachtals.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Inhalt und Ziel der Änderung:
Es wird lediglich eine externe Artenschutzmaßnahme für die Feldlerche (CEF-Maßnahme) außerhalb des Bebauungsplans zugeordnet. Diese liegt auf Fl.Nr. 2272/2 Gmkg. Algersdorf.
Am bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplan selbst erfolgen keine Änderungen.
Der Entwurf ist einschließlich Begründung in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 14.03.2025 über die Homepage der Gemeinde Kirchensittenbach unter www.kirchensittenbach.de/wirtschaft-wohnen/bauen-wohnen sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt. Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach (Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach, EG Zimmer 2) während der Öffnungszeiten (Mo-Fr: 07:30-12:00 Uhr; Mo: 13:00-17:00 Uhr; Do: 13:00-18:00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung der Gemeinde Kirchensittenbach abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.
Kirchensittenbach, 30.01.2025
Ort, Datum
Klaus Albrecht, Erster Bürgermeister
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“
Datenschutz-Informationspflichten
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ 1. Änderung (Begründung)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ 1. Änderung
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich „Solarpark Wallsdorf“; vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Wallsdorf“; Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat Kirchensittenbach hat in der Sitzung vom 12.01.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung gebilligt.
Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sind nachfolgend verlinkt und liegen in der Zeit vom 20.02.2026 bis 23.03.2026 öffentlich aus. Weitere Informationen können Sie der nachfolgenden Bekanntmachung entnehmen.
Umweltrelevante Stellungsnahmen
Datenschutz-Informationspflichten
Bebauungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Wallsdorf" Begründung mit Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Wallsdorf" Entwurf 12.01.2026
Umweltrelevante Stellungnahmen Bebauungsplan "Solarpark Wallsdorf"
Der Hauptort Kirchensittenbach wurde 2017 um ein kleineres Baugebiet nordöstlich der Rathausgasse erweitert und ermöglicht die Bebauung mit Einfamilienhäusern auf 15 Parzellen. Der Bebauungsplan "Mühlgasse" ist rechtskräftig und die Erschließung fertiggestellt.
"Bebauungsplan Mühlgasse Kirchensittenbach"
"Parzellierungsplan Mühlgasse"
Derzeit stehen keine freien Baugrundstücke im Baugebiet "Mühlgasse" zur Verfügung.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Funk unter Tel: 09151/8640-12. Anfragen gerne auch per E-Mail an info@kirchensittenbach.de.
In Ergänzung des Bebauungsplanes "Mühlgasse" um ein weiteres Grundstück erfolgt derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes "Mühlgasse II".
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Mühlgasse II" und die Begründung können hier eingesehen werden:
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich „Mühlgasse III“; Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Mühlgasse III“; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.08.2024 die Entwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Mühlgasse III“ sowie der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in diesem Bereich gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Entwürfe sind einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit vom 26.08.2024 bis einschließlich 30.09.2024 auf der Homepage der Gemeinde (siehe unten) veröffentlicht. Die Unterlagen können alternativ im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Weitere Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit können Sie den nachfolgend verlinkten Unterlagen entnehmen.
• Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
• Entwurf Bebauungsplan Mühlgasse III
• Entwurf Baubauungsplan Mühlgasse III - Begründung
• Entwurf Flächennutzungsplan Mühlgasse III
• Entwurf Flächennutzungsplan Mühlgasse III - Begründung
• Schalltechnische Untersuchung, IBAS Bayreuth, 09-07.2024
• Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchensittenbach hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Aspertshofen Nordwest" gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Der Gemeinderat hat den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Aspertshofen Nordwest" gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ferner wurde die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung - bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung - liegt in der Zeit vom 20.01.2020 bis einschließlich 20.02.2020 im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach zur allgemeinen Einsicht aus. Die amtliche Bekanntmachung, den Satzungsentwurf sowie die Begründung können Sie unter nachfolgenden Links downloaden:
Amtliche Bekanntmachung (Aufstellungsbeschluss, Auslegung)