Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über Bebauungspläne und Ortsabrundungs- und Einbeziehungssatzungen der Gemeinde Kirchensittenbach. Ferner werden Sie über aktuelle Projekte und Verfahren in der Bauleitplanung informiert.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich „Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf“
Der Gemeinderat Kirchensittenbach hat in seiner Sitzung vom 12.09.2022 die Aufstellung des vor-habenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan für das Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf“ und die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf“ im Parallelverfahren beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 172, 197 und 198 der Gemarkung Treuf, Gemeinde Kirchensittenbach, und hat eine Größe von ca. 8,49 ha. Er ist identisch mit dem Änderungsbereich der FNP-Änderung.
Der Gemeinderat Kirchensittenbach hat in der Sitzung vom 06.03.2023 den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in der Fassung vom 06.03.2023 und den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf“ in der Fassung vom 06.03.2023 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Vorentwürfe liegen in der Zeit von Montag 27.03.2023 bis einschließlich Freitag 05.05.2023 im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach (Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach, EG Zimmer 2) während der Öffnungszeiten (Mo-Fr: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr; zusätzlich Mo: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr; Do: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus und sind hier auf der Homepage abrufbar. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Weitere Informationen können Sie den unten Verlinkten Dokumenten entnehmen.
Kirchensittenbach, 17.03.2023
Gemeinde Kirchensittenbach
Klaus Albrecht
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
Vorentwurf Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Bereich "Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf"
Begründung Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Bereich "Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf"
Vorentwurf Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Freiflächenphotovoltaikanlage Treuf"
Begründung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Freiflächenphotovoltaik Treuf"
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP-worst-case)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 12 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Bereich "Solarpark auf der Haid"
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Solarpark auf der Haid"
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.08.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich „Solarpark auf der Haid“ sowie am 09.05.2022 die Erweiterung des Geltungsbereichs beschlossen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.11.2022 die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark auf der Haid“ und der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1679, 1680, 1684, 1692 und 1697, jeweils Gemarkung Algersdorf. Er befindet sich östlich von Morsbrunn auf der Hochfläche „Auf der Haid“ oberhalb des Moosbachtals.
Die Vorentwürfe mit Begründung liegen in der Zeit vom 12.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach (Rathausgasse 1, 91241 Kirchensittenbach, EG Zimmer 2) während der Öffnungszeiten (Mo-Fr: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr; zusätzlich Mo: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr; Do: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus und sind hier auf der Homepage abrufbar. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden.
Weitere Informationen können Sie den unten Verlinkten Dokumenten entnehmen.
Kirchensittenbach, 01.12.2022
Gemeinde Kirchensittenbach
Klaus Albrecht
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
Vorentwurf Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Bereich "Solarpark auf der Haid"
Vorentwurf Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Solarpark auf der Haid"
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf BP und FNP "Solarpark auf der Haid"
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
Im Gemeindeteil Aspertshofen wird derzeit das Baugebiet Haid mit neun Parzellen entwickelt. Das Baugebiet liegt im nordöstlichen Bereich von Aspertshofen an der Gemeindeverbindungsstraße nach Stöppach. Die Parzellen haben eine Größe von ca. 516 bis 814 m². Der Erschließungsträger ist die Firma KFB Baumanagement GmbH (Reuth), die Erschließungsarbeiten wurden Ende März 2023 begonnen und werden durch die Firma Alfred Arbogast Bauunternehmung GmbH & Co.KG (Amberg) bis voraussichtlich Anfang September 2023 abgeschlossen. Die Grundstücke verfügen über einen Glasfaseranschluss, die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem. Die baurechtlichen Vorgaben richten sich nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Haid“ (siehe Link unten).
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Haid“
Begründung zum Bebauungsplan "Haid"
Geruchsimmissionsgutachten vom 24.01.2022
Der Hauptort Kirchensittenbach wurde 2017 um ein kleineres Baugebiet nordöstlich der Rathausgasse erweitert und ermöglicht die Bebauung mit Einfamilienhäusern auf 15 Parzellen. Der Bebauungsplan "Mühlgasse" ist rechtskräftig und die Erschließung fertiggestellt.
"Bebauungsplan Mühlgasse Kirchensittenbach"
"Parzellierungsplan Mühlgasse"
Derzeit stehen keine freien Baugrundstücke im Baugebiet "Mühlgasse" zur Verfügung.
Weitere Auskünfte erteilt Herr Funk unter Tel: 09151/8640-12. Anfragen gerne auch per E-Mail an info@kirchensittenbach.de.
In Ergänzung des Bebauungsplanes "Mühlgasse" um ein weiteres Grundstück erfolgt derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes "Mühlgasse II".
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Mühlgasse II" und die Begründung können hier eingesehen werden:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchensittenbach hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Aspertshofen Nordwest" gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Der Gemeinderat hat den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Aspertshofen Nordwest" gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ferner wurde die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung - bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung - liegt in der Zeit vom 20.01.2020 bis einschließlich 20.02.2020 im Rathaus der Gemeinde Kirchensittenbach zur allgemeinen Einsicht aus. Die amtliche Bekanntmachung, den Satzungsentwurf sowie die Begründung können Sie unter nachfolgenden Links downloaden:
Amtliche Bekanntmachung (Aufstellungsbeschluss, Auslegung)